DTU-Regelwerk 2018: Scheibenbremsen nun generell erlaubt

von tri2b.com | 14.02.2018 um 21:16
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) hat am vergangenen Samstag die Sportordnung für die Saison 2018 abgesegnet. Die offensichtlichste Änderung ist die generelle Zulassung von Scheibenbremsen. Bisher waren Scheibenbremsen für Rennen mit Windschattenfreigabe (u.a. Bundesliga) verboten.

Die Regeländerungen wurden laut einer Mitteilung der DTU  in Anlehnung an das Regelwerk der Internationalen Triathlon Union (DTU) durchgeführt. Eine Anpassung gab es auch bei den Regeln zum immer aktuellen Thema Windschattenfahren. Die Regelhüter nahmen sich hier dem "Blocking" (das Fahren in der Straßenmitte ohne ersichtlichen Grund, was anderen Teilnehmern das Überholen erschwert) an. Hier können die Kampfrichter nun generell eine Zeitstrafe verhängen.

Ebenso verändert wurde der Passus zur Verwendung von Kommunikationsgeräten. Hier wurden einerseits die Geräte (Mobiltelefone, Smartwatches) genauer spezifiziert, sowie der Grundsatz festgehalten, dass deren Verwendung nicht vom Wettkampfgeschehen ablenken darf. Als Ablenkung zählt laut Sportordnung u.a. das Telefonieren, das Abspielen von Musik und das Fotografieren.

Änderungen gab es auch im Nachwuchsbereich. Hier ging es um die "Neopren-Verwendungspflicht" bei niedrigen Wassertemperaturen, außerdem wurde die Begrenzung der Ablauflänge für die Altersklasse Jugend A ersatzlos gestrichen. Bisher war dort eine maximale Ablauflänge ( = der Weg, der bei einer Kurbelumdrehung zurück gelegt wird) von 7,01 m festgeschrieben.