5. Bike-Safety-Tipp: Die Straßenverkehrsordnung (STVO) beachten
Neben dem in § 1 der StVO festgehaltenen Grundsatz "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" sind insbesondere das Rechtsfahrgebot, die Thematik der Radwegbenutzungspflicht und das (Nebeneinander)fahren in Gruppen dabei hervor zu heben.
Ihr wollt wissen, was bestimmte Radfahrverstöße lt. Bußgeldkatalog kosten?
- Sie benutzen als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon - 55,00 EUR
- Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg - 20,00 - 35,00 EUR
- Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage - 60,00 - 180,00 EUR + 1 Punkt
- Sie benutzten die Autobahn/Kraftfahrstraße - 10,00 EUR
- Sie fuhren freihändig - 5,00 EUR