Radwegbenutzungspflicht: Bundesverwaltungsgericht sagt nein

tri2b.com - Redaktion am 22.11.2010 - 11:00 Uhr
Im leidigen Thema um die sogenannte Radwegbenutzungspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil gesprochen, dass Radwege nur in Ausnahmefällen an besonderen Gefahrenstellen als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen.

In Regensburg hatte sich der dortige Vorsitzende des Allgemeinen deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) gegen die Stadtverwaltung der Domstadt bis in die höchste Instanz geklagt und nun recht bekommen. Als Ergebnis des Urteils wird erwartet, dass die Kommunen in Zukunft das blaue Schild zur Radwegbenutzungspflicht nun an den vielen baulich unzureichenden Radwegen (z.B. zu schmal, oder unübersichtlich, schlechter Zustand) entfernen werden. Gerade den sportlichen und schneller fahrenden Rennradfahrern und Triathleten dürfte dies in Zukunft so mache hitzige Diskussion mit aufgebrachten Autofahrern ersparen.

Anzeige

tri2b.com auf Facebook

Anzeige

Anzeige

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Triathlon finden Sie auf www.gutefrage.net

www.gutefrage.net: Die große Ratgeber-Community für gute Fragen und hilfreiche Antworten