Radwegbenutzungspflicht: Bundesverwaltungsgericht sagt nein
tri2b.com - Redaktion am 22.11.2010 - 11:00 Uhr
Im leidigen Thema um die sogenannte Radwegbenutzungspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil gesprochen, dass Radwege nur in Ausnahmefällen an besonderen Gefahrenstellen als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen.
In Regensburg hatte sich der dortige Vorsitzende des Allgemeinen deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) gegen die Stadtverwaltung der Domstadt bis in die höchste Instanz geklagt und nun recht bekommen. Als Ergebnis des Urteils wird erwartet, dass die Kommunen in Zukunft das blaue Schild zur Radwegbenutzungspflicht nun an den vielen baulich unzureichenden Radwegen (z.B. zu schmal, oder unübersichtlich, schlechter Zustand) entfernen werden. Gerade den sportlichen und schneller fahrenden Rennradfahrern und Triathleten dürfte dies in Zukunft so mache hitzige Diskussion mit aufgebrachten Autofahrern ersparen.
In Regensburg hatte sich der dortige Vorsitzende des Allgemeinen deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) gegen die Stadtverwaltung der Domstadt bis in die höchste Instanz geklagt und nun recht bekommen. Als Ergebnis des Urteils wird erwartet, dass die Kommunen in Zukunft das blaue Schild zur Radwegbenutzungspflicht nun an den vielen baulich unzureichenden Radwegen (z.B. zu schmal, oder unübersichtlich, schlechter Zustand) entfernen werden. Gerade den sportlichen und schneller fahrenden Rennradfahrern und Triathleten dürfte dies in Zukunft so mache hitzige Diskussion mit aufgebrachten Autofahrern ersparen.
Weiterführende Informationen:
| Bericht in der Augsburger Allg. Zeitung: Radweg ist kein muss - Radler dürfen öfter auf die Straße |
Anzeige
tri2b.com auf Facebook
Anzeige
Anzeige
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Triathlon finden Sie auf www.gutefrage.net
-
Ironman Lanzarote Carnarias Triathlon 19.05.2012
-
Ironman Texas 19.05.2012
-
DM Duathlon Langdistanz - Powerman Germany 20.05.2012
-
Powerman Germany 20.05.2012










