Kleine Regelkunde: Die Gesetze der Triathleten

H. Eggebrecht für tri2b.com am 10.02.2006 - 13:19 Uhr

Triathlon - drei Disziplinen und dreimal Regeln. Das Gesetzbuch der deutschen Triathleten ist die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union, dort sind die elementaren Regeln des Ausdauerdreikampfes dokumentiert. Überwacht wird das Regelwerk von Kampfrichtern der DTU und den angegliederten Landesverbänden. Wir haben für Sie die wichtigsten und immer wieder in der Diskussion stehenden Regeln zusammengestellt.

Schwimmen:

  • Ein Triathlon darf ab 14 Grad Wassertemperatur (gilt für Erwachsene) stattfinden.


  • Neoprenanzug: Die vielgeliebte Auftriebshilfe ist bei allen offenen Veranstaltungen bis 25 Grad-Celsius Wassertemperatur erlaubt (§ 4.1.11 DTU – Sportordnung). Ausnahmen gibt es für Meisterschaftsrennen, Ligawettbewerbe und speziell ausgeschriebene Veranstaltungen. Dort kann je nach Streckenlänge ab 20 Grad-Celsius Wassertemperatur ein Neoprenverbot ausgesprochen werden ($ 4.1.10 DTU-Sportordnung).


  • Gibt es eine Schwimmkappe vom Veranstalter, so ist diese zu tragen.


  • Es dürfen keine Schwimmhilfen verwendet werden (Bretter, Flossen usw.).


  • Die Startnummer (in Druckform) darf beim Schwimmen noch nicht angelegt werden.


Radfahren:

  • Straßenverkehrsordnung: Fast alle der kleineren Triathlonveranstaltungen finden auf öffentlichen, nicht für den Verkehr gesperrten, Straßen statt. Als Teilnehmer gilt für Sie trotz allem Wettkampfeifers die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei sollten Sie ganz besonders auf das Rechtsfahrgebot und die Vorfahrtsregeln achten.


  • Windschattenregel: Wahrscheinlich die am meisten diskutierte Regel, seit es Triathlonrennen gibt. Keiner macht es, aber jeder schimpft nach einer Veranstaltung über die unfairen Konkurrenten.


  • Zu den Fakten: 10 x 3 Meter ist die sogenannte imaginäre Windschattenbox hinter einem vorausfahrenden Wettkämpfer groß. Bei Überholvorgängen muss diese Box zügig durchquert werden. Ständiges Nebeneinanderfahren ist ebenso verboten. Wettkampfrichter ahnden das Vergehen meist zuerst mit einer gelben Karte (Zeitstrafe). Bei absolut eindeutigem Windschattenfahrens oder einer zweiten gelben Karte erfolgt der Ausschluss aus dem Wettkampf. (Ausnahme: gilt nicht bei Crosstriathlons und speziellen „windschattenfreien“ Rennen).


  • Zur Praxis: Die Windschattenregel kann im Feld der Hobbyathleten nur „Stichprobenweise“ überwacht werden. Vielmehr sollten Sie als Athlet freiwillig diese elementare Regel des Triathlonsports achten.


  • Helmpflicht: Während des Radfahrens ist ein radsportspezifischer, unbeschädigter Helm zu tragen. (Bau-, Kletter- oder Eishockeyhelme sind also verboten). Zudem muss der Helm die Norm eines anerkannten Prüfinstituts erfüllen. Getragen werden muss der Kopfschutz von der Aufnahme des Rades bis zum Abstellen.


  • Lenker: Der ist das Markenzeichen eines Triathleten. Hier ist darauf zu achten, dass nach vorne ragende Bauteile verschlossen sind (keine offenen Rohre). Eine sogenannte „Brücke“ kann hier Abhilfe schaffen.


Laufen:

  • Eine Begleitung und Verpflegung durch Betreuer ist untersagt. Eigenverpflegung kann aber nach Absprache an den offiziellen Verpflegungspunkten gereicht werden. Auch ein kurzes Mittraben zur Ansage von Zwischenzeiten ist erlaubt, wenn dabei andere Teilnehmer nicht behindert werden.


Disziplinübergreifende Regeln:

  • Die Startnummer ist beim Radfahren auf dem Rücken zu tragen. Beim Laufen auf der Vorderseite (Brust). Am besten ist das mit einem Startnummernband zu handhaben.


  • Wechselzone: Das Umziehen erfolgt laut Ausschreibung; Entweder Umziehen im Wechselzelt, wobei Ausrüstungsgegenstände wie Helm, Brille und Radschuhe am Rad deponiert werden dürfen. Ober aber kompletter Wechsel (Neo- und Kleiderwechsel) am Rad.
    Tipp: Der Neo kann auf dem Laufweg zum Wechselplatz schon bis zu den Hüften abgestreift werden. Ganz ausziehen ist aber generell erst im Wechselbereich erlaubt.


  • Registrierung: Bei allen Messpunkten (z.B. Wechselzone, Runden oder Wendepunkten) sind Sie als Teilnehmer selbst für eine ordnungsgemäße Registrierung verantwortlich. Die Startnummer ist sichtbar zu tragen und, falls vorhanden, muss der Zeitmesschip korrekt angelegt sein und die Zeitmessung (Matte oder Box) entsprechend ausgelöst werden.

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