Doping-Vorwurf: Schoeman nach Untersuchungen von ITU und IOC entlastet

von tri2b.com | 24.01.2018 um 14:50
Der Südafrikaner Henri Schoeman hat bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio nicht gegen die Anti-Doping-Regel verstoßen. Zu diesem Ergebnis kam die Internationale Triathlon Union (ITU) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) nach den gegen den Olympia-Dritten eingeleiteten Untersuchungen. Dies gab die ITU heute in einer Pressemitteilung bekannt.

In der vergangenen Woche waren interne Details einer Dopingprobe von Schoeman während der Olympischen Spiele in Rio veröffentlicht worden. Die belastenden Daten (Email-Verkehr und Testprotokolle) sollen durch die Hackergruppe "Fancy Bears" an Tageslicht gekommen sein. Der Südafrikaner konnte laut den Veröffentlichungen im August 2016 für ein Cortison-Präparat keine medizinische Ausnahmegenehmigung vorlegen.

 

Keine Verletzung der WADA-Regel feststellbar   

 

Laut der Pressemitteilung der ITU entsprach das damalige Ergebnis-Management den WADA-Regeln und es wurde auch kein abweichendes Analyseergebnis (AAF - Adverse Analytical Finding) dokumentiert. Deshalb handelt es sich bei diesem Vorfall auch um keine Verletzung der Anti-Doping-Regeln.

Die ITU dankte in diesem Zusammenhang auch Henri Schoeman für seine umfassende Kooperationsbereitschaft. "Die Professionalität und Offenheit von Henri Schoeman sollte ein Beispiel für jeden Athleten sein, der sich einer solchen Situation in Zukunft eventuell stellen muss", so ITU-Präsidentin Marisol Casado zum Untersuchungsverlauf. 

Der ITU Anti-Doping Direktor Leslie Buchanan stellte in diesem Zusammenhang klar, dass die ITU sich verpflichtet fühlt, die Verwendung von verbotenen Substanzen und die Anwendung von unerlaubten Methoden aus dem Triathlonsport zu beseitigen. Ebenso sei die ITU aber auch dazu verpflichtet ihre Athleten gegen unberechtigte Anschuldigungen zu schützen. Das IOC will nun die Umstände, unter denen die Informationen über Henri Schoeman veröffentlicht wurden, untersuchen und merkte an, dass rechtswidrige Versuche solch vertrauliche Informationen offenzulegen, strafrechtlich verfolgt werden.