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Doping: DTU sperrt Nina Kraft für zwei Jahre

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Bereits am 6. Dezember hat die Antidopingkommission der DTU das Urteil im Fall Nina Kraft gesprochen. Die Braunschweigerin wird mit einer zweijährigen Sperre belegt ...

Die Antidopingkommission (ADK) der Deutschen Triathlon Union (DTU), der die Herren Reinhard Wilke (Vorsitzender), Dr. Andreas Marka und Arnd Schomburg angehören, hat am 6. Dezember 2004 die Triathletin Nina Kraft für zwei Jahre gesperrt.

Der genaue Urteilspruch lautet: „Frau Nina Kraft wird für 24 Monate, beginnend mit dem 12. November 2004 als Tag der Suspendierung, gesperrt. Sie ist in dieser Zeit nicht berechtigt, an Wettkämpfen oder Trainingsmaßnahmen der DTU teilzunehmen. Die Kosten des Verfahrens trägt Frau Kraft.“

WTC und ITU erkennen Urteil an
Der ADK-Vorsitzende Reinhard Wilke sagte: „Damit hat die DTU den spektakulärsten Fall ihrer Verbandsgeschichte einen Monat nach Bekanntwerden der positiven A-Probe (Erythropoietin, EPO) beim Ironman auf Hawaii, der am 16. Oktober 2004 stattgefunden hat, abgeschlossen.“ Sowohl der Triathlon-Weltverband International Triathlon Union (ITU) als auch die Ironman-Veranstalter World Triathlon Corporation (WTC) werden das Urteil übernehmen.

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DTU verzichtet auf Höchststrafe
Wilke gab zum Urteil folgende Erläuterungen ab: „Der Verstoß von Nina Kraft wurde von der ADK als sehr schwerwiegend eingeschätzt. Die Athletin hat das Mittel EPO bewusst und zum Zwecke der künstlichen und unfairen Leistungssteigerung angewandt.

Allerdings hat die ADK zwei Faktoren zugunsten von Kraft berücksichtigt: Ihre bis dato untadelige sportliche Entwicklung, innerhalb derer sie sich nichts zuschulden kommen ließ, wie auch ihr umgehendes Geständnis und die offene und glaubwürdige Bereitschaft, für ihr Fehlverhalten gerade zu stehen. Ausgehend von der schwerwiegenden Regelverletzung und den Erwägungen zu Gunsten der Athletin erscheint der ADK eine Sperre von zwei Jahren als angemessen.“

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