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Doping: Schumachers Anwalt legt Berufung ein

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Der Anwalt von Katja Schumacher hat beim Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union (DTU) Berufung gegen die Dopingsperre der Triathletin eingelegt. Die hat derweil in den USA begonnen, Radrennen zu bestreiten ...

Mit dem Vorwurf der Verletzung grundlegender Verfahrensrechte seiner Mandantin Katja Schumacher hat deren Rechtsbeistand Dr. Michael Lehner beim Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union (DTU) Berufung eingelegt. Die wegen Testosteron-Dopings seit dem 8. September gesperrte Triathletin ist derweil in den Radsport ausgewichen und bestreitet in Kalifornien kleinere Profirennen, wie der Homepage der Sportlerin zu entnehmen ist.

In seinem an gleicher Stelle veröffentlichten Begründungsschreiben beklagt Lehner die „Missachtung praktisch sämtlicher Vorschriften, die zu beachten gewesen wären.“ Der Beschluss der DTU sei „ein ‚Unurteil’“, so Lehner, der die Beteiligung der Disziplinarkommission an der Urteilsfindung sogar bezweifelt. Er habe den für Rechtsfragen zuständigen DTU-Vizepräsidenten (Finanzen) Reinhard Wilke „als alleinigen Herrn des Verfahrens“ wahrgenommen und zu keiner Zeit mit Mitgliedern der Disziplinarkommission Kontakt gehabt. „Es muss behauptet werden, dass es sich bei dem angeblichen Beschluss der Disziplinarkommission tatsächlich um die Ausfertigung einer Präsidiumsentscheidung der DTU handelt“, unterstellt Lehner.

“Verheimlichung von Machenschaften“
Das Resultat der am 3. September in Kreischa durchgeführten B-Probenanalyse will der Anwalt nicht anerkennen. Seine Mandantin könne Fehler des Labors bei der Öffnung und Analyse nicht ausschließen, da sie und ihr Rechtsbeistand „wegen Unabkömmlichkeit“ nicht daran hätten teilnehmen können. Mit einer Einstweiligen Verfügung hatte Lehner am 3. September versucht, die für den selben Tag angesetzte Analyse im IOC-akkreditierten Labor in Kreischa zu untersagen (tri2b.com berichtete). Als die Urkunde des Mannheimer Landgerichts am Mittag eintraf, hatte die Aufbereitung der Probe jedoch schon begonnen und wurde von Wilke nicht unterbrochen, weil die Probe sonst ungültig geworden wäre. „Wollte man es nicht mit Borniertheit oder Rechtsblindheit erklären, müsste sogar Vorsätzlichkeit auf Verbandsseite zur Verheimlichung bekannter Fehler oder sonstige Machenschaften vermutet werden“, behauptet Lehner, die DTU habe möglicherweise eine falsche Handhabung der Proben vorsätzlich kaschieren wollen.

Neue Bakterientheorie
Dennoch baut seine Verteidigungsstrategie bereits für jenen Fall vor, dass die Gültigkeit der B-Probe doch noch gerichtlich bestätigt werden könnte. Der Anwalt skizziert gleich mehrere Erklärungsmodelle für den bei Schumacher gefundenen, mit 23,9 auf das Vierfache des zulässigen Grenzwerts erhöhten Quotienten der Hormone Testosteron/Epitestoteron. Es bestehe sowohl die Möglichkeit einer fahrlässigen Zufuhr über Testosteron-haltige Nahrungsergänzungsmittel als auch eine durch Bakterienbesiedlung der Proben verursachte Verfälschung der Analyseergebnisse. Die Gutachten der von Lehner zitierten Dopingexperten widersprechen allerdings in wesentlichen Teilen den Einschätzungen (siehe tri2b.com-Bericht vom 19. September) namhafter Fachleute des Dopinglabors in Köln und der in Bonn ansässigen Nationalen Anti Doping Agentur (NADA).

Schließlich, so Lehner, sei eine Manipulation der von seiner Mandantin im IRONMAN Germany zur Eigenverpflegung deponierten Radflaschen nicht ausgeschlossen. „Nach Kenntnis der Athletin waren unkontrollierte Zugriffe Dritter durchaus möglich. Einen Beweis dass dies tatsächlich so war, kann die Athletin zwar selbst nicht antreten, gleichwohl sind Anschläge dieser Art bereits vorgekommen.“

Newby-Frazer lehnte Probe vorsorglich ab
Eine „besondere Motivation zur Manipulation“ habe es durch die erstmals angebotenen Sportwetten gegeben, heißt es in Lehners Begründungsschreiben, dass auch auf eine Stellungnahme der achtfachen Hawaii-Siegerin Paula Newby-Frazer verweist. Diese hatte bei der Premiere des Rennens vor zwei Jahren bereits im Vorfeld angekündigt, „dass ich mich weigern würde, an irgendwelchen Dopingkontrollen nach dem Rennen teilzunehmen“, weil der Veranstalter die Eigenverpflegung nicht bewacht habe. Ähnlichen Weigerungen amerikanischer Spitzenathleten sahen sich in den Neunziger Jahren allerdings auch schon andere europäische Rennveranstalter ausgesetzt. Schumachers Vorwürfe werden vom Renndirektor des IRONMAN Germany, Kai Walter, vehement zurückgewiesen. Zudem bewegten sich die Gewinnquoten der von Lehner als Manipulationsmotiv ins Feld geführten Sportwetten „maximal im zweistelligen Eurobereich“.

Derweil hat die bis zum September 2005 gesperrte Heidelbergerin eine Karriere im amerikanischen Straßenradsport begonnen. Im kalifornischen San Francisco bestritt Schumacher, die von der World Triathlon Corporation (WTC) am Tag vor dem IRONMAN Wisconsin ebenfalls mit einem Rennverbot belegt worden war und auf Hawaii nicht starten kann, ein Berg- und ein Kriteriumsrennen und belegte dort Plätze im Vorderfeld. Für das kommenden Jahr, schreibt Schumacher auf ihrer Website, hoffe sie auf die Aufnahme in das kalifornische „Team McWire“.

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