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Doping: Verfahren gegen Schumacher eingestellt

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Das Dopingverfahren gegen Katja Schumachers wurde im gegenseitigen Einvernehmen vor dem Verbandsgericht der DTU eingestellt. Schumacher verpflichtete sich erst ab dem 1. Juni 2005 wieder am Wettkampfgeschehen teilzunehmen ...

Das Dopingverfahren gegen Katja Schumachers wurde im gegenseitigen Einvernehmen vor dem Verbandsgericht der DTU eingestellt. Schumacher verpflichtete sich vor dem Gericht, erst ab dem 1. Juni 2005 wieder am Wettkampfgeschehen teilzunehmen.

In der Berufungsverhandlung vor dem Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union in Frankfurt/Main einigten sich beide Parteien auf eine Einstellung des Verfahrens. Zuvor erklärte Schumacher gegenüber dem Verbandsgericht, „ich möchte die Sache abkürzen. Ich verpflichte mich, erst wieder ab dem 1. Juni 2005 an einer Triathlon- oder Duathlonveranstaltung teilzunehmen.“ Daraufhin erklärte der Vertreter der DTU, dass „im Hinblick auf diese Erklärung die DTU keine weiteren Sanktionsansprüche gegen Schumacher aus dem Vorfall vom 11.07.2004 (Opel IRONMAN Germany) herleiten und verfolgen wird.“

In dem seit 5. September 2004 andauernden Verfahren konnte der Vorwurf des vorsätzlichen Dopings letztendlich nicht nachgewiesen werden. Gegenüber tri2b.com erklärte die von Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner vertretene Schumacher, dass die ursprünglich ausgesprochene einjährige Sperre aufgrund beweisbarer Verfahrensfehlern nie rechtswirksam wurde.

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Fall Kraft vertagt
Die Entscheidung des Verbandsgericht im Fall von Nina Kraft ist auf Wunsch beider Parteien vertagt worden. Nina Kraft hatte eine Reduzierung der Sperre auf 18 Monate beantragt. Eine Entscheidung soll nun in vier Wochen fallen.
(den offiziellen Wortlaut zur Verfahrenseinstellung finden Sie auf www.dtu-info.de)

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