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Dopingfall Kraft: Staatsanwaltschaft will ermitteln

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Nach ihrem Doping-Geständnis ist die Triathletin Nina Kraft ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die Behörde will die Quelle des von der Sportlerin missbrauchten Hormons EPO ermitteln ...

Nach ihrem Doping-Geständnis ist die Triathletin Nina Kraft ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die Behörde in Krafts Heimatstadt Braunschweig will die Quelle des von der Sportlerin missbrauchten Hormons EPO ermitteln. Die Weitergabe von Dopingmitteln ist in Deutschland strafbar.

Berichten zufolge wurde die Staatsanwaltschaft aktiv, nachdem Kraft die Lieferanten des Hormons nicht nennen wollte. „Ich war ehrlich genug, aber irgendwann muss Schluss sein. Ich werde keine anderen Leute da mit reinziehen“, hatte die Sportlerin noch in der vergangenen Woche in einem Interview kategorisch eine Offenlegung ihrer EPO-Bezugsquelle abgelehnt. Nach deutschem Arzneimittelrecht ist nicht der Konsum, wohl aber die Weitergabe von Dopingmitteln strafbar.

Zuständigkeit noch nicht geklärt
Die Staatsanwalt Braunschweig weist darauf hin, dass sich der Verdacht einer illegalen Weitergabe von EPO nach Anfangsermittlungen nicht gegen Kraft selbst richte. Auch sei der Ort des Vergehens und damit die Zuständigkeit der Braunschweiger Behörde bisher nicht geklärt. Allein die Prüfung einer Vorermittlung könne daher einige Zeit in Anspruch nehmen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Klaus Ziehe. „Unser weiteres Vorgehen hängt auch davon ab, wie der Verband mit dem Fall umgehen wird.“

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Die Anti-Doping-Kommission der Deutschen Triathlon Union (DTU) will bis spätestens Mitte Dezember ein Urteil im Dopingfall Kraft sprechen. Da die Athletin selbst vor dem Gremium aussagen will, hat die DTU dafür einen mündlichen Verhandlungstermin angesetzt. „Laut unserer Verfahrensordnung ist das ein nicht öffentlicher Termin“, betonte der für Rechtsfragen zuständige DTU-Vizepräsident Reinhard Wilke, der Ort und Datum der Verhandlung nicht bekannt gab.

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