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Ironman-Regelwerk: Kürzere Zeitstrafen und weniger Wasserflaschen

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Ironman hat seine aktualisierten international geltenden Wettkampfregeln für die Saison 2025 veröffentlicht. In Anlehnung an das angepasste Regelwerk von World Triathlon wurden die Zeitstrafen verkürzt. Außerdem gibt es genauere Ausrüstungsspezifikationen und Vorschriften zu auf dem Rad montieren Wasserflaschen und Trinksystemen. Beschränkt wurde auch die maximale Länge der Aerobar-Extensions. Die neue Ironman-Regelwerk gilt ab dem 17. März 2025.
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2025 nicht mehr erlaubt: Der 4er „Getränkekasten“ von Magnus Ditlev. Der Däne erhoffte sich dadurch eine bessere Aerodynamik – Bildrechte: Petko Beier | petkobeier.de

Zeitstrafen nur noch 3 und 2 min

Alle Verstöße, die mit einer Blauen Karte geahndet werden, führen nun auf der vollen Ironman-Distanz zu einer Zeitstrafe von 3:00 min. Auf der 70.3-Distanz zu einer Zeitstrafe von 2:00 min. Bisher waren bei einer Blauen Karte 5 min Zeitstrafe fällt. Keine Änderungen gibt es bei den Zeitstrafen für Verstöße gegen die Gelbe Karte. Auf der Ironman-Distanz sind das weiter 60 sec. bzw. 30 sec. auf der 70.3-Distanz.

Nur noch maximal zwei Wasserflaschen hinter dem Sattel


Für vorne und hinten am Rad montierte Wasserflaschen und Trinksysteme gelten neue Beschränkungen hinsichtlich des maximalen Fassungsvermögens. Wasserflaschen und Trinksysteme an der Vorderseite des Fahrrads sind jetzt auf ein Gesamtvolumen von maximal 2 Litern beschränkt (ausgenommen Wasserflaschen und Trinksysteme, die sich innerhalb des Rahmendreiecks eines Fahrrads oder innerhalb des Fahrradrahmens befinden).

 Am hinteren Teil des Fahrrads dürfen Sportler bis zu zwei (2) Wasserflaschen in hinter dem Sattel montierten Wasserflaschenhaltern mitführen, sofern das Gesamtfassungsvermögen pro Flasche einen (1) Liter nicht überschreitet. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Flaschen, die in Wasserflaschenhaltern im Hauptrahmen des Fahrrads oder im Rahmen des Fahrrads mitgeführt werden, sowie Wasserflaschen, die an der Vorderseite des Fahrrads montiert sind.

Aerobar-Extensions dürfen nicht übers Vorderrad hinausragen


Weitere Neuerungen in Bezug auf die Ausrüstungsspezifikationen umfassen Vorschriften zur Länge von Aerobar-Verlängerungen und zur Verwendung von Neopren-Badekappen. Bisher gab es keine Beschränkungen hinsichtlich der Länge von Aerobars oder Aerobar-Verlängerungen eines Athleten. Ab diesem Jahr und gemäß den Bestimmungen der World Triathlon-Regeln dürfen Aerobar-Verlängerungen nicht über die Vorderkante des Vorderrads des Fahrrads eines Athleten hinausragen.

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Hier könnte 2025 der Kampfrichter mit dem Lot nachmessen. Das Lenkerende darf nicht über das Vorderrad hinausragen – Bildrechte: Petko Beier | petkobeier.de

Darüber hinaus sind Neopren-Badekappen zulässig, wenn Neoprenanzüge während der Schwimmstrecke erlaubt sind. Bisher gab es in den Wettkampfregeln keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Neopren-Badekappen.

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