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Sportordnung: Weitere Nachbesserung für die Abmessungen von Anbauteilen an Zeitfahrrädern

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Die seit dem Beginn der diesjährigen Wettkampfsaison geltenden Regelungen bezüglich aerodynamischer Trinksysteme und sonstiger Anbauteile an Triathlon-Zeitfahrrädern wurde erneut nachgebessert. Die neuesten Änderungen im Regelwerk des World Triathlon-Verbandes wurde in der DTU-Sportordnung entsprechend übernommen.

Die aktuelle Anpassung im World Triathlon-Regelwerk betrifft die den Punkt 4 unter Rule Interpretation -Hydration Systems & Fairing, in dem die Befestigung und Abmessung von Werkzeugboxen, CO₂-Kartuschen und vergleichbarem Zubehör geregelt ist.

Zunächst war die maximale Abmessung von Anbauten am Heck hinter der Sattelstütze auf eine Fläche von 30×30 cm begrenzt. Diese Größenbegrenzung entfällt nun insbesondere auch für Werkzeugboxen. Sie dürfen nun auch größere Abmessungen haben, wenn sie die die Funktionsfähigkeit und die Sicherheit des Rades nicht negativ beeinflussen. Gleiches galt bereits für in die Rahmenform fest integrierte Trinksysteme.

„Es war immer das Ziel unseres ursprünglichen Vorstoßes, ein einheitliches, weltweit gültiges Regelwerk abzubilden, das den Realitäten entspricht und von allen Seiten mitgetragen wird. Von daher freut es uns, dass die neue Anpassung auch von Ironman umgesetzt wird“, sagt Jan Philipp Krawczyk, Vizepräsident Kampfrichter- und Veranstaltungswesen der DTU.

>> Zur DTU-Sportordnung …

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