
In der am 20. Juni 2025 von der UCI angekündigten Regeländerung wurden neben der Begrenzung der Felgenhöhe noch weitere Änderungen bekannt gegeben. So wurde u.a. auch eine Mindestbreite der Rennlenker festgeschrieben und es soll eine Testphase zur Limitierung der Übersetzung (max. 54×11) geben. Alle Maßnahmen sollen laut der UCI die Sicherheit erhöhen.
Bei den Felgen soll die Limitierung der Bauhöhe die Gefahr von Stürzen bei starkem Seitenwind minimieren. Swiss Side, die gerade ihre dritte Generation der Hadron-Aerolaufräder offiziell gelauncht hat und in der neuen Kollektion ein Laufrad mit 68 mm Felgenhöhe anbietet, wäre von der zum 01. Januar 2026 geltenden Regelung besonders hart betroffen. Swiss Side führt aus, dass eine über zwei Jahre laufende Entwicklung einen sechsstelligen Eurobetrag verschlingt und solche sehr kurzfristigen Regelanpassungen generell für Unsicherheiten bei Herstellern, Händlern und letztendlich den Endverbrauchern sorgt.
Hohe Felgen nicht zwangsläufig seitenwindanfälliger
Dass die reine Felgenhöhe allein keinen Aufschluss über die Seitenwindanfälligkeit gibt, hat Swiss Side in einem Windkanaltest aufgezeigt. Die Schweizer Aeroexperten haben dabei das neue Hadron³ im Windkanal mit anderen Felgen in 50 mm und 60 mm Bauhöhe hinsichtlich des Lenkmoments verglichen. Der Test, der über die verschiedenen üblichen Anströmwinkel durchgeführt wurde, zeigt in Summe für die höhere Swiss Side-Felge das niedrigste Lenkmoment und wäre so bei Seitenwind von den drei Felgenvarianten am fahrstabilsten.

Swiss Side fordert die UCI daher auf, die angestrebte Regeländerung bis mindestens 2027 zu verschieben, bzw. zu überarbeiten. Des Weiteren sollen bei zukünftigen Regelanpassungen die entsprechenden Experten aus der Radsportindustrie mit einbezogen werden, um echte Verbesserungen hinsichtlich der Sicherheit zu erzielen.
>> Der offene Brief von Swiss Side an die UCI im Wortlaut zum Download …
Wird es im Triathlon auch Anpassungen geben?
Für den Triathlon hat die angekündigte UCI-Regeländerung aktuell noch keine Auswirkung. Im Zeitfahren, die dem Charakter des Radfahrens bei Triathlons mit Windschattenverbot entsprechen, sind von der Begrenzung der Felgenhöhe sowieso nicht betroffen. Anders sieht es bei Triathlon-Rennen mit Windschattenfreigabe aus, die von der Charakteristik einem Radrennen entsprechen. Hier dürfte die UCI-Regelanpassung wohl auch bald bei den Triathlon-Regelhütern von World Triathlon zur Diskussion stehen.
Wie die Vergangenheit zeigt, wurden manche UCI-Regeln auch in die Triathlon-Regelwerke übernommen. Die letzte heiß diskutierte Angleichung war das Verbot der sogenannten Supertuck-Position.










