Startrecht erwirkt: Weitere DTU-Athleten nach Rio?

von tri2b.com | 16.07.2016 um 16:31
Die Nominierung der Triathleten für die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sorgt weiter für Diskussionen. Wie die Sportschau am Freitagabend auf ihrer Website berichtet, hat das Landgericht Frankfurt einer Einstweiligen Verfügung Rebecca Robischs stattgegeben. Demnach darf mindestens eine weitere Athletin der Deutschen Triathlon-Union (DTU) neben Anne Haug nach Rio.

Die Entscheidung des DOSB, nur Anne Haug für die Olympischen Spiele zu nominieren, hatte in den letzten Tagen für viel Gesprächsstoff gesorgt. Rebecca Robisch hatte vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) zunächst erfolgreich geklagt, nachdem sie nicht zu den Nominierungsvorschlägen des nationalen Triathlonverbandes gehörte. Jetzt reichte sie nach der DOSB-Entscheidung beim Landgericht Frankfurt einen Antrag auf Einstweilige Verfügung ein. Neben Anne Haug könnte nun eine weitere Athletin oder ein weiterer Athlet die Reise nach Brasilien antreten. Das bedeutet aber nicht, dass Rebecca Robisch automatisch diesen Platz bekommt, heißt in dem Bericht auf sportschau.de weiter.

Nach der DOSB-Entscheidung, wonach nur Anne Haug für Rio nominiert wurde, meldete sich auch DTU-Präsident Prof. Dr. Martin Engelhardt zu Wort. „Die Nominierungsentscheidung enttäuscht uns natürlich, weil wir auf der weltgrößten Sportbühne nun nicht wie geplant mit fünf Sportlern vertreten sind“, sagt Engelhardt. Es sei schade, dass der DOSB der sportfachlichen Einschätzung, aus teamtaktischen und sportpolitischen Beweggründen alle Plätze zu besetzen, nicht gefolgt ist, so der DTU-Präsident weiter. Es sei spekulativ, „inwieweit ein Zusammenhang zwischen dem Schiedsspruch der für den Sport zuständigen Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit und der Entscheidung durch den DOSB besteht“, sagte Engelhardt zu Rebecca Robischs erfolgreicher Klage, dass auch sie von der DTU zur Olmypianominierung benannt werden muss.