Magali Di Marco Messmer kämpft weiter um Startrecht für Athen

von I.Forabosco, EMC/J.Richter für tri2b.com | 13.03.2004 um 15:01
Im Streit um ihre Qualifikationschance für Athen hat die Schweizerin Magali Di Marco Messmer jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet ...

Im Streit um ihre Qualifikationschance für die Olympischen Spiele hat die Schweizerin Magali Di Marco Messmer jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Die Olympia-Dritte von Sydney hatte sich nach ihrer Babypause erst im Oktober 2003 in das nationale Doping-Kontrollsystem zurückgemeldet, zwei Monate später, als es das Doping-Statut des Nationalen Olympische Komitee (Swiss Olympic) vorschreibt. Letzteres hatte Messmer daraufhin die Teilnahme an allen Qualifikationsrennen untersagt. Wichtigstes Argument des Anfang März von Di Marco Messmers Anwalt Jacques Barillion verfassten Schreibens: Der Olympia-Dritten von Sydney sei zu keiner Zeit der unerlaubte Gebrauch von Dopingmitteln vorgeworfen worden. Daher verfehle eine strikte Umsetzung des Artikels 5.2 des Doping-Statuts seinen eigentlichen Zweck, „Betrüger auszuschließen, und nicht jene Sportler, die der Sportart und dem Sport allgemein Ehre machen“. Doping-Kontrollsystem „nicht in Frage gestellt“ Der Genfer Rechtsanwalt Barillion betont, seine Mandantin habe bereits kurze Zeit nach der Wiederaufnahme des Trainings ihre Olympischen Comeback-Absichten offiziell angekündigt und die Nationaltrainer Rhyner und Schuwey entsprechend informiert. Das unterstreiche, wie ernst Di Marco Messmer das nationale Doping-Kontrollsystem nehme. Der von Barillion diskutierte Artikel 5.2 schreibt vor, dass sich Sportler mindestens ein Jahr vor den Olympischen Spielen in das Doping-Kontrollsystem zurückmelden müssen. Diese Regelung soll verhindern, dass sich Sportler während ihrer Abwesenheit aus dem Kontrollsystem dopen und damit für ihr Comeback Vorteile verschaffen.