Doping: DTU beschließt einjährige Sperre für Schumacher

von tri2b.com | 11.09.2004 um 13:42
Die Disziplinarkommission der Deutschen Triathlon Union hat eine einjährige Dopingsperre gegen die Profi-Triathletin Katja Schumacher verhängt. Damit wird die 36-Jährige auch beim IRONMAN Wisconsin auf einen Start verzichten müssen ...

Die Disziplinarkommission der Deutschen Triathlon Union hat die beim IRONMAN GERMANY positiv getestete Triathletin Katja Schumacher gesperrt. Eine Analyse von Schumachers B-Probe hatte vergangene Woche das Ergebnis der A-Probe bestätigt, bei der ein Quotient der Hormone Testosteron/Epitestosteron von 23,9 - dem Vierfachen des Doping-Grenzwerts - ermittelt worden war. Nach der noch gültigen, veralteten Anti-Doping-Ordnung der DTU wird Schumacher mit einem einjährigen Startverbot belegt. Ausschluss von IRONMAN-Rennen Die World Triathlon Corporation (WTC) kündigte an, den Beschluss der Deutschen Triathlon Union zu übernehmen und Schumacher weltweit für die Teilnahme an ihren Rennen zu sperren. Ein Start Schumachers beim IRONMAN Wisconsin scheint damit ausgeschlossen. Die 36-jährige Profi-Triathletin, Siegerin der Frankfurter IRONMAN-Premiere vor zwei Jahren und Zweite in diesem Jahr, bestreitet derweil vehement, jemals wissentlich gedopt zu haben. Schumacher bezeichnet die ohne ihr Beisein durchgeführten Gegenanalysen als "Rechtsbruch" und forderte in einer Presseerklärung vom 8. September die sofortige Einstellung des Verfahrens. Mit einer Isotopenuntersuchung hatte das von der DTU eingeschaltete, IOC-akkreditierte Dopinglabor im sächsischen Kreischa nachgewiesen, dass es sich bei dem in Schumachers Urin gefundenen Testosteron um von außen zugeführtes Hormon handelt. André Bour für neun Monate gesperrt Auch in einem weiteren Dopingfall sprach die DTU eine Sperre aus: Der Kaiserslauterner Triathlet André Bour war anlässlich des POWERMAN Italy am 5. Juni 2004 positiv auf Ephedrin getestet worden. Bour konnte die Herkunft der verbotenen Substanz zwar glaubhaft darstellen, aber nicht per Attest belegen. Die Disziplinarkommission der DTU verhängte ein milderes Strafmaß und begründet die Entscheidung mit der "Notwendigkeit zur Verhältnismäßigkeit" der beiden verhängten Strafen. Am 17. September will die Kommission eine Neufassung ihrer Anti-Doping-Ordnung verabschieden. Diese orientiert sich an den Regeln der Internationalen Triathlon Union (ITU) und der World Anti Doping Agency (WADA) und sieht eine dreijährige Sperre überführter Sportler vor.