Doping: Schumacher will Analyse der B-Probe nicht anerkennen

von Jens Richter für tri2b.com für tri2b.com | 09.09.2004 um 19:00
Die des Dopings beschuldigte Profi-Triathletin Katja Schumacher will den positiven Befund ihrer am 11. Juli genommenen B-Probe nicht anerkennen und wirft der Deutschen Triathlon Union Rechtsbruch vor ...

Die des Dopings beschuldigte Profi-Triathletin Katja Schumacher will den positiven Befund ihrer am 11. Juli genommenen B-Probe nicht anerkennen. In einer Presseerklärung wirft die Zweite des Frankfurter IRONMAN-Events der Deutschen Triathlon Union (DTU) "grob rechtswidriges und unsportliches Verhalten" vor. Der Verband will in Kürze über eine Sperre der Heidelbergerin entscheiden. Ihre Verteidigungsstrategie baut die 36-Jährige offenbar allein auf angeblichen Rechtsverstößen seitens der DTU auf: Sie werde "ein heimlich unter Ausschluss meiner Kontrolle wie auch immer" in Kreischa gewonnenes Analyseergebnis der B-Probe anfechten und habe über ihren Rechtsanwalt die "sofortige Einstellung des gegen mich gerichteten Verfahrens" gefordert. Schumachers Vorwurf: Durch eine zu kurzfristige Ankündigung der B-Analyse habe weder sie noch ihr durch anderweitige Termine verhinderter Anwalt an der Öffnung der B-Probe teilnehmen können. Die DTU hatte daraufhin den sächsischen Triathlon-Verbandschef, dessen Landestrainerin und den Bürgermeister von Kreischa gebeten, der Öffnung beizuwohnen. "Mitwirkungswille ist ein Lippenbekenntnis" Eine per Fax am 3. September zugestellte Einstweilige Verfügung, die dem Verband die für diesen Tag angesetzte Öffnung der B-Probe gerichtlich untersagen wollte, sei nicht mehr berücksichtigt worden, so der Vorwurf. Stattdessen habe die DTU die Analysen sogar ausgeweitet, eine klare Verletzung ihrer Rechte, führt Schumacher aus. Mit einer Isotopenuntersuchung hatte das vom IOC akkreditierte Labor in Kreischa beweisen können, dass das in Schumachers Urin gefundene Testosteron "von außen zugeführt" wurde. Für die Experten gilt dies als eindeutiger Befund. Eine Verletzung der Athletenrechte wird von der DTU energisch bestritten: Es gebe keinen "gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme" an der B-Proben-Öffnung, sondern lediglich "den Anspruch darauf, die Gelegenheit zur Teilnahme zu erhalten", so die Lesart der DTU. Diese Gelegenheit habe aber weder Schumacher, die vom nahenden Termin wusste, noch ihre Anwaltskanzlei mit über 20 beschäftigten Anwälten genutzt. Stattdessen habe die 36-Jährige versucht, den Termin hinter ihren geplanten Start beim IRONMAN Wisconsin (12. September) zu schieben. Der von Schumacher mehrfach betonte "Mitwirkungswille zur schnellen und lückenlosen Aufklärung" der Vorwürfe bleibe so "ein Lippenbekenntnis", heißt es aus DTU-Kreisen. Tatsächlich enthält Schumachers jüngste Einlassung keinerlei Erklärung darüber, wie es am Renntag in Frankfurt zu dem angeblich um ein Mehrfaches über den Grenzwert erhöhten Quotienten der Hormone Testosteron/Epitestosteron kommen konnte. Anwalt ist Spezialist für Dopingrecht Schumachers Rechtsbeistand Michael Lehner ist auf Fälle wie diesen spezialisiert. Der Heidelberger vertrat schon den 5.000 Meter-Olympiasieger von 1992, Dieter Baumann in der "Zahnpasta-Affäre" und verhalf unlängst dem nach einer positiven A-Probe des Dopings verdächtigten 1.500 Meter-Läufer Bernhard Lagat zum Freispruch. Der Kenianer war bei einem Meeting in Tübingen positiv auf EPO getestet worden. Die im Beisein Lehners in Köln geöffnete B-Probe wurde aber als "negativ" bewertet und Lagat freigesprochen. Er gewann in Athen Olympisches Silber. "Zeitschinderei" Auch den von der DTU festgesetzten Zeitraum für eine Stellungnahme zu den jüngsten Analysen ließen Schumacher und ihr Anwalt am 6. September ungenutzt verstreichen und erbaten sich stattdessen eine Fristverlängerung bis zum 30. September. Die positive B-Probe sei ihr "lediglich per Fax und nur im Ergebnis" zugestellt worden, nicht aber die für eine Stellungnahme erforderlichen Analyseprotokolle, so Schumacher in ihrer in juristischem Stil verfassten Erklärung. Für die DTU handelt es sich auch hier um "reine Zeitschinderei", die sich angesichts der "drückenden Beweislast" sogar zu "ungläubigem Staunen" steigere, wenn Schumacher nun gar die Einstellung des Verfahrens fordert. "Einen plausiblen Grund für diese Verfahrensdehnung hat die beschuldigte Athletin nicht genannt. Sie hatte über einen Monat Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, doch sie hat es vorgezogen, passiv abzuwarten, was die DTU macht, um dann zu Verfahrensrügen auszuholen", so ein verärgerter Verbandsvertreter. Spätestens morgen will die DTU-Disziplinarkommission über eine Sperre Schumachers entscheiden. Insider rechnen mit einem komplizierten Verfahren.