Doping: Sperre von Nina Kraft wird revidiert

von tri2b.com | 21.03.2005 um 10:16
Die Dopingsperre von Nina Kraft muss neu verhandelt werden. Wegen eines fehlenden Eintrags ins Vereinsregister sei die neue Anti-Doping-Ordnung nicht rechtskräftig gewesen, berichtet das Magazin <b><i>triathlon</i></b> ...

Die zweijährige Dopingsperre der Braunschweigerin Nina Kraft muss neu verhandelt werden. Wie die heute erscheinende Ausgabe des Magazins triathlon berichtet, war die Anti-Doping-Ordnung der Deutschen Triathlon Union (DTU) zum Zeitpunkt des Sperrbeschlusses der Disziplinarkommission wegen eines fehlenden Registereintrags beim Amtsgericht Frankfurt nicht rechtskräftig. Daher könne für Kraft nur die alte Ordnung zur Anwendung kommen, heißt es weiter. Erst ein Hinweis des Verbandsgerichts habe die DTU-Geschäftsstelle und den Anwalt von Nina Kraft auf die Rechtslage aufmerksam gemacht. Als Bestandteil der Satzung hätte die neue Anti-Doping-Ordnung nach der Verabschiedung durch das Präsidium der DTU in das Vereinsregister eingetragen werden müssen. Man bedauere das Versäumnis „im Hinblick auf eine angemessene Behandlung des Dopingfalls Nina Kraft außerordentlich“, zitiert das Magazin den DTU-Rechtsexperten Reinhard Wilke. Eine Entscheidung des Verbandsgerichts werde in Kürze erwartet.