Sperre für Nina Kraft auf ein Jahr verkürzt

von DTU Pressestelle für tri2b.com | 21.03.2005 um 17:19
Das Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union hat die Dopingsperre von Nina Kraft auf ein Jahr verkürzt. Mit seinem Beschluss korrigiert das Gericht die Entscheidung der Disziplinarkommission vom 6. Dezember 2004 ...

Das Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union hat die Dopingsperre von Nina Kraft auf ein Jahr verkürzt. Mit seinem Beschluss korrigiert das Gericht die Entscheidung der Disziplinarkommission vom 6. Dezember 2004, die Kraft nach der neuen Anti-Doping-Ordnung der DTU für zwei Jahre gesperrt hatte. Das Gericht weist darauf hin, dass die Neufassung der Ordnung zum Zeitpunkt des Dopingdeliktes von Nina Kraft noch nicht rechtskräftig war. Die Braunschweigerin war am 16. Oktober beim Ironman Hawaii positiv auf das Hormon EPO getestet worden. Als Bestandteil der DTU-Satzung, so das Gericht, bedürfe die am 17. September 2004 vom Präsidium der DTU verabschiedete neue Anti-Doping-Ordnung eines Eintrags in das Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main, um den "Rechtssetzungsakt" abzuschließen. Dieser Eintrag war zurzeit des Ironman Hawaii jedoch noch nicht erfolgt. Dass er inzwischen nachgeholt wurde, könne der Entscheidung nicht rückwirkend zugrunde gelegt werden. Zudem seien die internationalen Regelwerke der WADA und der ITU auf den vorliegenden Fall nicht unmittelbar anzuwenden, sie bedürften vielmehr der Umsetzung in das Regelwerk der DTU. Daher sei der Fall Nina Kraft - wie zuvor derjenige der Triathletin Katja Schumacher - nach Maßgabe der früheren Anti-Doping-Ordnung der DTU aus dem Jahr 1995 zu beurteilen. Bei seiner Entscheidung einer nun zwölfmonatigen Sperre für Nina Kraft hat das Verbandsgericht den Sanktionsrahmen der alten Anti-Doping-Ordnung voll ausgeschöpft. Das abgelegte Geständnis, das den vorliegenden Fall "von demjenigen anderer Dopingsünder positiv unterscheidet", führe vorliegend nicht zu einer Strafminderung. Mit seinem Beschluss setzt das Gericht einen Schlusspunkt unter den prominentesten Dopingfall in der Verbandsgeschichte der DTU. Die Entscheidung des Verbandsgerichts muss respektiert werden. Der Verfahrensablauf war von großer Fairness und Sachlichkeit geprägt, der Fall ist zügig und ohne Ansehen der Person entschieden worden. Die generelle Bedeutung der Sache wie auch die individuelle Problematik sind nach Auffassung des Präsidiums der DTU sorgfältig gewürdigt worden. Das Verbandsgericht hat hervorgehoben, dass Nina Kraft sich zu ihrem Fehler ohne Wenn und Aber durch ein - menschlich überzeugendes - Geständnis bekannt hat. Ihre anwaltliche Vertretung hat jedwede oberflächliche Effekthascherei vermieden und durch Sachlichkeit überzeugt. In sportlicher Hinsicht wird es viele enttäuschen, dass so ein Fall letztlich mit nur einem Jahr Sperrzeit endet. Das Präsidium der DTU kann dieser Enttäuschung nichts entgegensetzen, außer seinem Versprechen, dass das Jahr 2004 das unwiderruflich letzte der Verbandsgeschichte sein wird, in der noch die alte ("milde") Anti-Doping-Ordnung Anwendung finden konnte. Die neue Anti-Doping-Ordnung ist jetzt im Vereinsregister eingetragen. Die 2004 teuer erkauften Erfahrungen werden verarbeitet, um den Kampf gegen Doping im Triathlon weiter zu verbessern.

Zweite Chance für "andere" Nina Kraft "Wenn die Enttäuschung über das Endergebnis des Verfahrens bei der DTU abgeladen wird, müssen wir das hinnehmen", heißt es von Seiten des Verbandes. Falsch wäre es, Nina Kraft damit zu behelligen. Sie hat ihre "juristische" Sanktion erhalten; in menschlich-individueller Hinsicht hat sie dadurch, dass sie sich zu ihrem Fehler bekannt hat, ein - im positiven Sinne zu wertendes - Beispiel gegeben. Der Preis, den Nina Kraft für ihren Fehler zu zahlen hat, hat sich auch in ihrer psychischen Gesundheit niedergeschlagen. Die mit der jetzt getroffenen Entscheidung des Verbandsgerichts eröffnete "zweite sportliche Chance" wird eine andere Nina Kraft erreichen.