Triathlon-Zusammenbruch: Athlet scheitert mit Klage vor dem OLG Dresden

von tri2b.com | 12.01.2024 um 10:28
Das Oberlandesgericht Dresden hat ein Urteil im Fall der Schmerzensgeldklage eines Triathleten verkündet, der 2017 beim Schlosstriathlon in Moritzburg bei großer Hitze im Ziel kollabierte. Er hatte anschließend den Veranstalter und die Rettungskräfte aufgrund von Mängeln in der Rettungskette auf 25.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, da er deshalb in einen zwischenzeitlich lebensbedrohlichen Zustand gekommen sei.

Nachdem der Triathlet mit seiner Klage schon in der Erstinstanz gescheitert war, musste sich nun das Oberlandesgericht Dresden in zweiter Instanz mit dem Fall beschäftigen. Das Gericht hatte dabei bereits bei einer ersten Gerichtsverhandlung am 29.11.2023 verkündet, dass es dem Kläger empfiehlt, die Klage selbst zurückzuziehen. Siehe tri2b-Bericht vom 27.11.2023: Finishline-Kollaps wird vor dem Oberlandesgericht verhandelt.

Nun wurde am 10. Januar 2024 das Urteil verkündet. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk in seiner Onlineausgabe berichtete, bestätigte das OLG Dresden die Entscheidung des Landgerichts Dresden aus dem Februar 2023. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Eigenverantwortung des Athleten hin, der seine Versorgung an die Hitzebedingungen hätte anpassen müssen. Zudem wurden laut einem Gutachten in der medizinischen Absicherung der Veranstaltung kein Fehlverhalten festgestellt.